QR-Rech­nung

Im Zuge der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz wurden die roten und orangen Einzahlungsscheine durch die QR-Rechnung ersetzt.

Vor­tei­le der QR-Rech­nung

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Für Rechnungsempfänger
Für Rechnungssteller

Was hat sich ge­än­dert?

Das Erkennungsmerkmal der QR-Rechnung ist der Swiss QR Code, der alle zahlungsrelevanten Informationen enthält. Der Rechnungsempfänger scannt einfach den QR Code im Zahlteil mit seinem Smartphone, seiner PC-Kamera oder einem speziellen Scanner und braucht die Zahlung anschliessend, ohne zusätzliche Eingaben im E-Banking nur noch freizugeben.

 

Ebenso kann die QR-Rechnung im E-Banking erfasst, am Bankschalter oder bei der Post beglichen werden.

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Rechnung mit QR-IBAN
Rechnungen mit IBAN

Was ist zu tun?

Für Privatpersonen gilt: Daueraufträge auf der Basis von roten und orangen Einzahlungsscheinen sind durch einen neuen Dauerauftrag aus einer QR-Rechnung oder mit IBAN-Nummer zu ersetzen.

 

Für Unternehmen gilt: Jedes zahlungspflichtige Unternehmen muss seine QR-Rechnungen mit allen Datenelementen bezahlen können. Unternehmen, die Rechnungen mit Einzahlungsscheinen erstellen, müssen dafür sorgen, dass das Faktura-System die QR-Codes produzieren kann.

 

> Informationsblatt für Rechnungsempfänger und Rechnungssteller (PDF)

 

Der Anpassungsbedarf ist abhängig von Ihrer Hard- und Softwareinfrastruktur. 

 

In der CIC eLounge der Bank CIC können QR-Rechnungen erfasst werden.

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