Enddatum für Einzahlungsscheine
Das Enddatum wurde erreicht! Die roten (ES) und orangen (ESR) Einzahlungsscheine können seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr verwendet werden. Die beiden Einzahlungsscheine wurden für alle Schweizer Bankkunden durch die QR-Rechnung und eBill abgelöst.
Auch mit der QR-Rechnung können Sie weiterhin am Schalter einzahlen und auch briefliche Vergütungsaufträge sind nach wie vor möglich. Die QR-Rechnung ist jedoch ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Zahlungsverkehrs.
Die nächste Entwicklungsstufe ist eBill, denn mit dieser Technologie werden die letzten Medienbrüche geschlossen. Damit ist gemeint, dass vom Rechnungsersteller bis zur Zahlung alles digital abläuft, also die gesamte Wertschöpfungskette. Rechnungssteller senden die Rechnungen direkt und sicher ins E-Banking resp. in die CIC eLounge des Kunden. Dort können sämtliche Angaben und die Rechnung online geprüft und papierlos mit einem Klick zur Zahlung freigeben werden.
Rechnungssteller
Alle Rechnungssteller, die rote und/oder orange Einzahlungsscheine basierend auf einem BESR eingesetzt haben, müssen auf die QR-Rechnung umstellen. Sie können QR-Rechnungen, die die roten Einzahlungsscheine ablösen, direkt in der CIC eLounge erstellen. Auf der Liste der SIX finden Sie zudem kostenlose, öffentlich zugängliche Lösungen zum Generieren von QR-Rechnungen (Swiss QR Codes) für Privatpersonen und kleine Firmen, die über keine Softwarelösung verfügen.
Erforderliche Massnahmen für Rechnungssteller
- Stellen Sie Ihre Fakturierungssoftware dringend auf QR-Rechnung um. Prüfen Sie hierfür, ob Ihre ERP-Software QR-Rechnungen verarbeiten kann (zum Beispiel mit Hilfe der Readiness-Liste auf PaymentStandards.CH). Kontaktieren Sie nötigenfalls Ihren Softwarepartner direkt.
- Sollten Sie kurzfristig nicht in der Lage sein, QR-Rechnungen zur Verfügung zu stellen, können Zahlungen als Übergangslösung auch als reguläre Banküberweisung per IBAN und Verwendungszweck getätigt werden.
Rechnungsempfänger
Rote und orange Einzahlungsscheine können nicht mehr ausgeführt werden, dies betrifft alle bestehenden Auftragskanäle bei der Bank CIC (CIC eLounge, EBICS). Dies gilt auch für Daueraufträge und zukünftig terminierte Aufträge. Bei Zahlungsaufträgen mit pain.001-File werden die Zahlungsarten 1 (BESR) und 2 (roter Einzahlungsschein) ebenfalls nicht mehr unterstützt. Ein pain.001-File, welches rote oder orange Einzahlungsscheine enthält, wird abgelehnt.
Erforderlich Massnahmen für Rechnungsempfänger
- Sofern Sie noch orange oder rote Einzahlungsscheine erhalten, beantragen Sie bei Ihrem Rechnungssteller eine neue QR-Rechnung.
- Sofern Sie Daueraufträge auf Basis von roten oder orangen Einzahlungsscheinen hatten, wurden sie automatisch gelöscht. Sie müssen mittels QR-Rechnung neu erfasst werden. Beantragen Sie dazu bei Ihrem Rechnungssteller eine neue QR-Rechnung.
- eBill als Alternative: Prüfen Sie über die CIC eLounge im eBill-Portal, ob der Rechnungssteller als Teilnehmer aufgeführt ist und beantragen Sie dort neu eBill.
Gilt insbesondere für Unternehmer und Unternehmen
- Prüfen Sie, ob Ihr Belegscanner (Lesegerät) QR-Codes interpretieren kann. Neu wird das Einlesen sämtlicher Daten über den Swiss QR Code erfolgen.
- Verifizieren Sie die korrekte Erfassung der QR-Rechnungen bzw. der Zahlungsdaten in pain.001 (Zahlungsauftrag) auf dem Validierungsportal des Finanzplatzes (https://validation.iso-payments.ch).
- Prüfen Sie, ob Ihre ERP-Software QR-Rechnungen verarbeiten kann (mit Hilfe der Readiness-Liste auf PaymentStandards.CH). Kontaktieren Sie hierfür nötigenfalls Ihren Softwarepartner direkt. Weitere Informationen zur Harmonisierung im Zahlungsverkehr finden Sie hier.