ISO 20022: Wer ist betroffen und was ist zu tun?
Die Harmonisierung im Zahlungsverkehr Schweiz betrifft alle Akteure auf dem Schweizer Finanzmarkt. In erster Linie sind Finanzinstitute und Unternehmen von den Anpassungen betroffen.
Die Veränderungen im Zahlungsverkehr betreffen grundsätzlich alle Unternehmen, die Geldüberweisungen tätigen. Folgende Geschäftsprozesse sind betroffen:
- Debitorenprozesse mit der Rechnungsstellung (inkl. Lastschriftverfahren)
- Kreditorenprozesse mit der Rechnungsbezahlung
- Personalprozesse mit den Lohn- und Rentenzahlungen
- Kontoabstimmung/Kontoauszüge/Liquiditäts- und Cash Management
Für Unternehmen besteht damit ein direkter Handlungsbedarf.
Auf die Software in Ihrem Unternehmen kommt es an!
Bei der Umstellung auf ISO-20022-Standard ist es für Unternehmen entscheidend, welche Art der Software im Zahlungsverkehr eingesetzt wird.
Verwenden Sie standardisierte Softwarelösungen?
Solche standardisierten Lösungen werden für Buchhaltung, Fakturierung, Zahlungsverkehr usw. entwickelt. Wenn Sie eine Standardsoftware im Einsatz haben, empfehlen wir Ihnen, umgehend Folgendes zu tun:
Empfehlung:
- Kontaktieren Sie Ihren Softwarepartner
- Bringen Sie Ihre Software auf den neuesten Stand
- Nehmen Sie die notwendigen Konfigurationen vor (z. B. Bankverbindung, Kontonummer, Stammdaten)
Verwenden Sie individuelle Softwarelösungen?
Wenn Sie eigene Softwarelösungen im Einsatz haben, müssen Sie diese
ISO-20022-tauglich machen.
Empfehlung:
- Kontaktieren Sie Ihre IT-Abteilung und/oder Ihren Softwarepartner
- Starten Sie ein Projekt, um die Umstellung strukturiert abzuwickeln
- Führen Sie eine Auswirkungsanalyse durch und definieren Sie Ihre Anforderungen
- Planen Sie die Implementierung und das Testing
- Ihr Softwarepartner setzt die ISO-Anforderungen individuell um
Weitere Empfehlungen:
- Tauschen Sie Ihren Belegleser für BESR gegen ein Lesegerät für die QR-Rechnungen mit QR-Code-Unterstützung aus
- Stellen Sie Ihre Stammdaten auf IBAN um. Beachten Sie dabei auch Ihre Daueraufträge.
IBAN-Rechner: Hier können Sie Ihre Kontonummer in Ihre IBAN-Nummer konvertieren.
Für sämtliche Zahlungen darf nur die 21-stellige IBAN-Kontonummer (z. B. CH12 3456 7890 1234 5678 9) verwendet werden und inskünftig steht anstelle der alten Einzahlungsscheine nur noch die neue QR-Rechnung oder eBill zur Verfügung. Nebst diesen Änderungen werden Privatpersonen nicht viel von der Harmonisierung bemerken. Im Grossen und Ganzen ist der neue Schweizer Zahlungsverkehr darauf ausgerichtet, den Schweizerinnen und Schweizern das Zahlen per eBill, Lastschrift oder Überweisung noch leichter zu machen.
Für Privatpersonen besteht damit kein Handlungsbedarf, die Neuerungen haben hauptsächlich informativen Charakter.
Empfehlung:
- Stellen Sie Ihre Stammdaten auf IBAN um. Beachten Sie dabei auch Ihre Daueraufträge